Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Dienstreisen könnte sich künftig ein erheblicher Bürokratieabbau ergeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig darauf verständigt, dass für kurzfristige Geschäftsreisen und Entsendungen innerhalb der Europäischen Union künftig keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein soll – zumindest bei Aufenthalten von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen.
Die A1-Bescheinigung dient bislang als Nachweis darüber, welchem nationalen Sozialversicherungssystem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Tätigkeiten im europäischen Ausland unterliegen. Seit Jahren sorgt die Regelung jedoch insbesondere bei kurzfristigen Dienstreisen für Kritik. Denn selbst für wenige Stunden im Ausland – etwa bei Meetings, Messen, Veranstaltungen oder Kongressen – musste die Bescheinigung bislang verpflichtend beantragt werden.
Seit dem 1. Januar 2019 erfolgt die Beantragung ausschließlich elektronisch. Für Unternehmen bedeutete das in der Praxis häufig zusätzlichen organisatorischen Aufwand, da die Bescheinigungen teilweise mehrere Tage vor Reiseantritt beantragt werden mussten.
Gerade für die Hotellerie, den Tourismus und andere international vernetzte Branchen wurde die A1-Regelung deshalb zunehmend als praxisfern wahrgenommen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hatte bereits früh auf die Problematik hingewiesen und sich über Jahre hinweg für eine Vereinfachung eingesetzt.
Die nun geplante Ausnahme für kurze Geschäftsreisen wird daher als wichtiger Schritt hin zu mehr Praxistauglichkeit und weniger Bürokratie begrüßt. Unternehmen könnten dadurch künftig flexibler auf kurzfristige Termine, internationale Meetings oder Veranstaltungen reagieren.
Bis die Änderungen tatsächlich in Kraft treten, müssen die neuen Regelungen jedoch noch formell bestätigt werden.
Für die Branche ist die Entwicklung dennoch bereits jetzt ein wichtiges Signal: Europa soll grenzüberschreitendes Arbeiten erleichtern – nicht zusätzlich erschweren.