Seit dem 1. April 2019 besteht in Hamburg eine Registrierungspflicht für Wohnungsinhaber, die Wohnraum als Ferienunterkunft vermieten oder auf Ferienwohnungsportalen inserieren möchten. Dadurch wird sichergestellt, dass Wohnungen in Hamburg auch tatsächlich zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt.
Eine Überlassung der eigenen Wohnung von nicht mehr als acht Wochen im Kalenderjahr bleibt allerdings genehmigungsfrei.
Anders als Hotelbetriebe müssten Privatpersonen viele kostenintensive Auflagen bezüglich Brandschutz, Hygiene und Meldepflicht nicht beachten. Außerdem schätzt er, dass etwa 15 Prozent aller Übernachtungen in Hamburger Privatunterkünften erfolgen und der Stadt so Einnahmen aus der Kulturtaxe in Höhe von zwei bis drei Millionen Euro jährlich verloren gehen.