Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt ab dem 01. Januar 2013 eine Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.
Auch für Übernachtungen, die für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Über-
nachtungsgastes zwingend erforderlich sind, ist ab dem 01.01.2023 Kultur- und Touris-
mustaxe (KTT) abzuführen
Informationen zur Änderung der Hamburger Kultur- und Tourismustaxe zum 01.01.2023 finden Sie hier:
Weiterhin die neuen Formulare ab dem Veranlagungszeitraum 2023
Anmeldung der Kultur- und Tourismustaxe gemäß § 6 Abs. 3 HmbKTTG
Einlageblatt weitere Beherbergungsbetriebe zur Anmeldung der KTT