Seit Mitte Januar 2019 gibt es die Online-Plattform „Topf Secret“, eine Initiative von foodwatch und „FragdenStaat“. Dort können Verbraucher in einem automatisierten Verfahren bei Behörden einen Antrag auf Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Hygienekontrollen stellen. Nach Angaben dieser Organisationen soll mit dieser Plattform “Druck aufgebaut werden, damit Behörden in Zukunft ausnahmslos alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen“.
Immer häufiger erhalten gastronomische Betriebe Post vom Verbraucherschutzamt. In dem Schreiben wird mitgeteilt, dass von einem Verbraucher ein „Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ zu ihrem Betrieb vorliegt und das beabsichtigt werde, die Mängel der letzten lebensmittelrechtlichen Kontrolle dem Verbraucher mitzuteilen.
Der DEHOGA Bundesverband hat ein Gutachten bei der Kanzlei Gleiss Lutz in Auftrag gegeben, das das Online-Portal „Topf Secret“ rechtlich bewertet hat. Ausführlich geprüft wurden auch Ansprüche gegen Plattformbetreiber und/Hochlader in wettbewerbs-, privat-und datenschutzrechtlicher Hinsicht.
Bundesweit sind zwischenzeitlich eine Vielzahl von Gerichtsbeschlüssen und –urteilen ergangen. Ganz überwiegend werden unsere Bedenken gegenüber den „Lebensmittelpranger“ geteilt.
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