Für Sie bedeutet das: Sie erhalten eine verlässliche Rechtsberatung an fünf Werktagen in der Woche von jeweils 9:00 bis 18:30 Uhr – und das zwölf Monate im Jahr. Mit SKW Schwarz steht Ihnen eine starke Kanzlei mit mehreren Standorten in Deutschland zur Seite, die über umfassende Expertise verfügt und mit der wir bereits eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erleben durften.
Bei aller Freude über diesen Schritt ist es uns ein besonderes Anliegen, Herrn Sven-Oliver Schmidt für die langjährige und enge Zusammenarbeit herzlich zu danken. Sein Einsatz hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir mit dem gestiegenen Volumen der Arbeitsrechtsberatung nun auf dieser soliden Basis den nächsten Schritt in eine ganzheitlichere rechtliche Begleitung gehen können.
Wir laden Sie herzlich ein, dieses kostenfreie Angebot aktiv zu nutzen. Die Beratung ist für Sie da und unterstützt Sie zuverlässig in allen rechtlichen Fragen des täglichen Geschäfts.
SKW Schwarz
SKW Schwarz ist eine unabhängige Kanzlei mit rund 120 Anwältinnen und Anwälten an den Standorten Hamburg, Berlin, Frankfurt/Main und München. Wir beraten in allen relevanten Gebieten des Wirtschaftsrechts. Auch in einem Bereich, der für Unternehmen besonders wichtig ist: der Zukunft. Wir analysieren, schaffen Klarheit und beraten schon heute in den wesentlichen Rechtsbereichen von morgen. Bei SKW Schwarz können Mandanten sich darauf verlassen, dass sie für alle wirtschaftsrechtlichen Fragen einen qualifizierten und erfahrenen Ansprechpartner finden
Bettina-Axenia Bugus-Fahrenhorst | b.bugus@skwschwarz.de
Seit mehr als 23 Jahren berät Bettina-Axenia Bugus-Fahrenhorst auf Arbeitgeberseite sowohl Start-up´s als auch mittelständische Unternehmen in sämtlichen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts.
Bettina-Axenia Bugus-Fahrenhorst hatte sich zunächst während des Studiums und dem sich daran anschließendem Referendariat im Medien- und Urheberrecht spezialisiert. Anfang der 2000er Jahre nutzte Sie die Krise der „New Economy“ dazu, sich im Rahmen der an sie herangetragenen Mandate vermehrt mit arbeits- und sozialrechtlichen zu befassen.
Im weiteren Verlauf ihrer anwaltlichen Tätigkeit konnte Sie die arbeitsrechtliche Beratung auch auf unterschiedliche Branchen ausdehnen. Neben Unternehmen aus dem industriellen Umfeld zählen heute Unternehmen aus dem Gastronomie- und Tourismussektor, der IT-Branche, Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten sowie aus dem Finanzdienstleistungssektor zu ihren Mandanten.
Bettina-Axenia Bugus-Fahrenhorst begann ihre anwaltliche Karriere im Jahr 2001 in einer Hamburger Sozietät für Arbeitsrecht und ist seither im Arbeitsrecht tätig. Seit dem Jahr 2017 ist sie Partnerin bei SKW Schwarz und leitet seit dem 1. Januar 2025 den dortigen Fachbereich Arbeitsrecht.
Jan-Dierk Schaal | j.schaal@skwschwarz.de
Jan-Dierk Schaal steht seinen Mandanten als Rechtsanwalt und Fachanwalt in allen Fragen des gewerblichen Miet- und Pachtrechts sowie im gewerblichen Rechtsschutz zur Seite. Dabei blickt er auf eine 20-jährige Berufserfahrung zurück.
Rechtssicherheit bei der Gestaltung und Fortführung der eigenen Gewerberaummiet- und Pachtverträge ist für Gastronomen und Hoteliers unabdingbar. Seit 2005 berät Jan-Dierk Schaal als Fachanwalt für Mietrecht Unternehmen, darunter auch viele Mitgliedsunternehmen des DEHOGA, in allen mietrechtlichen Fragen und vertritt diese in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Der Schutz der eigenen Firmenbezeichnung durch entsprechende Markeneintragungen wird gerade in der Gastronomie noch häufig unterschätzt. Jan-Dierk Schaal unterstützt seine Mandanten, vom StartUp bis hin zu etablierten Unternehmen, beim Aufbau und der Absicherung ihrer Marken.
Christine Lingenfelser | c.lingenfelser@skwschwarz.de
Seit über 30 Jahren ist Christine Lingenfelser als Rechtsanwältin tätig und steht ihren meist mittelständischen Mandanten mit umfassender rechtlicher Expertise zur Seite. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Handelsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht.
Im Handelsrecht unterstützt sie bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie bei rechtlichen Fragestellungen rund um Geschäftsbeziehungen. Im Immobilienrecht berät sie Mieter und Vermieter bei der Vertragsgestaltung, bei Mietstreitigkeiten oder in Fragen der Kündigung. Das Spektrum wird durch die Begleitung bei Kauf- und Verkaufsprozessen und baurechtlichen Herausforderungen ergänzt. Darüber hinaus steht sie im Erbrecht beratend zur Seite, sei es bei der Nachlassplanung, der Erstellung von Testamenten oder in Erbauseinandersetzungen.
Durch ihre langjährige Berufserfahrung und ihr tiefes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge bietet sie rechtliche Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten zugeschnitten sind. Christine Lingenfelser‘s Ziel ist es, praxisnahe und tragfähige Ergebnisse zu erzielen, die nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Neben der Betreuung von Mandanten aus dem Groß- und Außenhandel und der Industrie betreut Christine Lingenfelser seit vielen Jahren Unternehmen aus dem Hotel- und Gastronomiesektor, wobei sie durch ihre langjährige Tätigkeit als Dozentin an der Beruflichen Schule für Hotellerie und Gastronomie vertiefte Branchenkenntnisse erworben hat.