Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern, darunter der Hotelverband Deutschland (IHA), haben sich zu einer wegweisenden gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammengeschlossen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, unserem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels sind eingeladen und aufgerufen, sich unter www.bookingclaim.com kosten- und risikolos an der gemeinsamen Klage zu beteiligen und sich online zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.
Diese neue, diesmal pan-europäische Sammelklage folgt dem Muster und Vorbild unseres bereits seit vier Jahren laufenden Klageverfahrens gegen Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin. Die IHA steht uneingeschränkt hinter dem neuen pan-europäischen Verfahren, das von unseren bewährten Anwälten und Prozessfinanzierern geführt und unterstützt wird. Das neue Verfahren eröffnet somit auch allen deutschen Hotels, Hotels garnis, Pensionen und Gasthöfen, die sich 2020 an unserer “daBeisein”-Initiative letztlich nicht beteiligt haben, eine neue und wohl auch letztmalige Einstiegschance – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft!
Diejenigen rund 2.000 Hotels, die bereits seit 2020 bei unserer “daBeisein”-Initiative mitmachen, brauchen keine neue/weitere Anmeldung im Rahmen der neuen Sammelklage vornehmen. Ihre Ansprüche gegen Booking.com werden bereits umfassend in den derzeit laufenden Verfahren geltend gemacht.
Eine Ausnahme gilt allein für den Fall, dass diese Hotelgesellschaften noch weitere Ansprüche in Bezug auf bislang nicht gemeldete Häuser (mit eigenständiger Booking.com-ID) geltend machen möchten, sei es, weil Sie noch Häuser im europäischen Ausland haben, die im Rahmen der deutschen “daBeisein”-Initiative nicht berücksichtigt werden konnten, sei es, dass sie nach der Teilnahme an der “daBeisein”-Initiative noch weitere Häuser im In- oder Ausland gekauft oder gegründet haben. In diesem Fall können sollten die betroffenen Hoteliers diese weiteren Ansprüche unter www.mybookingclaim.com für die pan-europäische Klage registrieren.
Der Schaden, der den Hotels durch die Anwendung der wettbewerbswidrigen Paritätsklauseln durch Booking.com entstanden ist, ist sicher vielschichtig und seine Quantifizierung äußerst komplex. Eine vorläufige Einschätzung deutet jedoch darauf hin, dass die Hotels 30 % oder mehr der seit 2004 an Booking.com gezahlten Gesamtprovisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten könnten.
Und ganz unabhängig vom völlig legitimen finanziellen Argument ist es für die Hotellerie wichtig, dem dominierenden Marktführer unter den Online-Buchungsportalen kraftvoll zu signalisieren, dass sich die Branche ein „Weiter so“ vom digitalen Gatekeeper nicht gefallen lässt!
Hinter vorgehaltener Hand haben uns in einer ersten Reaktion Hoteliers ihre Besorgnis vor etwaigen Repressalien von Booking.com ausgedrückt. Selbstverständlich darf Booking.com keinerlei Repressalien gegen die teilnehmenden Hotels anwenden.
Hintergrund:
Bereits im Jahr 2015 hatte das deutsche Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete. Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen. In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ungezwungen ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.
Fast zwei Jahrzehnte lang benachteiligten diese Paritätsklauseln europäische Hotels erheblich im Wettbewerb: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte. Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.
Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben. Die Klage wird von der nach niederländischem Recht gegründeten Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen.
Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.