Entfernung von Google-Bewertungen ist Rechtsdienstleistung!

Negative Online-Bewertungen beschäftigen viele Betriebe. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt schafft nun mehr Klarheit beim Thema Reputationsmanagement.
Entfernung von Google-Bewertungen ist Rechtsdienstleistung!
Entfernung von Google-Bewertungen ist Rechtsdienstleistung!

Online-Bewertungen spielen für Hotels, Restaurants und gastronomische Betriebe heute eine entscheidende Rolle. Entsprechend groß ist für viele Unternehmen der Druck, gegen negative oder möglicherweise unzulässige Bewertungen vorzugehen. Häufig werden dafür externe Dienstleister beauftragt, die mit der Entfernung oder Beanstandung von Google-Bewertungen werben.

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main schafft hierzu nun mehr rechtliche Klarheit. Mit Urteil vom 19.03.2026 (Az. 16 U 2/25) stellte das Gericht fest, dass die Entfernung beziehungsweise Beanstandung von Online-Bewertungen regelmäßig als Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) einzustufen ist.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass solche Tätigkeiten in der Regel eine juristische Prüfung des konkreten Einzelfalls erfordern. Dabei muss beispielsweise beurteilt werden, ob eine Bewertung gegen geltendes Recht, Persönlichkeitsrechte oder die Richtlinien der jeweiligen Plattform verstößt. Genau diese rechtliche Bewertung ist nach Auffassung des Gerichts ausschlaggebend dafür, dass es sich nicht lediglich um eine technische oder administrative Dienstleistung handelt.

Das Urteil hat direkte Auswirkungen auf Unternehmen, die sogenanntes „Reputationsmanagement“ anbieten. Denn wer Rechtsdienstleistungen erbringt, benötigt hierfür grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis nach dem RDG. Liegt diese nicht vor, kann das Angebot rechtlich angreifbar sein.

Für Betriebe bedeutet das vor allem: Bei Angeboten zur professionellen Löschung oder Beanstandung von Bewertungen sollte künftig genauer hingeschaut werden. Nicht jeder Anbieter verfügt automatisch über die notwendige rechtliche Zulassung oder Qualifikation.

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