EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026: Handlungsbedarf für Arbeitgeber in Tourismus und Gastronomie

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Juni 2026 wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit umzusetzen. Für Arbeitgeber – insbesondere in Tourismus und Gastronomie – bedeutet dies umfangreiche organisatorische Anpassungen. Künftig stehen transparente Vergütungsstrukturen, nachvollziehbare Kriterien und erweiterte Auskunftsansprüche der Beschäftigten im Mittelpunkt.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) zielt darauf ab, geschlechtsbezogene Lohnungleichheit zu bekämpfen und muss bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird dies durch eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes geschehen, die jedoch noch nicht erfolgt ist.

Unterrichtung im Gaststättengewerbe

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Wer eine Gaststätte oder ein Hotel betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Seit dem 1. Juli 2005 ist diese nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken.