Der DEHOGA Hamburg hat sich in den vergangenen Wochen klar positioniert. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsbetrieben, den DEHOGA Landesverbänden und dem DEHOGA Bundesverband haben wir deutlich gemacht, was bei einer Abschaffung des Minijobs für das Gastgewerbe auf dem Spiel gestanden hätte.
Diese Stimme aus der Praxis wurde gehört.
Nach ersten Informationen aus der Pressekonferenz zum Koalitionsausschuss und dem Papier der Bundesregierung ist klar: Die drohende Abschaffung des Minijobs ist offenbar vom Tisch. Der Minijob bleibt als eigenständige Beschäftigungsform erhalten.
Für das Hamburger Gastgewerbe ist das ein wichtiges Signal. In Hotels, Restaurants, Cafés und vielen weiteren gastgewerblichen Betrieben sind Minijobs kein Randthema. Sie sind ein zentraler Baustein für flexible Dienstplanung, für zusätzliche Unterstützung zu Stoßzeiten, für Einstiegsmöglichkeiten und für viele Menschen eine bewusst gewählte Form des Zuverdienstes.
Ob neben Studium, Rente, Familie, Hauptbeschäftigung oder in einer Phase der beruflichen Orientierung: Minijobs ermöglichen legale, einfache und flexible Beschäftigung. Genau diese Praxisrealität haben wir immer wieder deutlich gemacht.
Für die rund 6,8 Millionen Menschen im Minijob ändert sich vorerst am Netto nichts. Brutto bleibt netto. Auf Arbeitgeberseite ist eine moderate Anpassung vorgesehen: Die pauschale Steuer steigt von 2 auf 5 Prozent. Der entscheidende Punkt bleibt aber: Der Minijob bleibt.
Das ist der Unterschied zwischen „Minijob am Ende“ und „Minijob bleibt“.
Für unsere Branche bedeutet diese Entscheidung Planungssicherheit an einer Stelle, an der Flexibilität dringend gebraucht wird. Gerade das Hamburger Gastgewerbe steht weiterhin unter Druck: hohe Kosten, Fach- und Arbeitskräftemangel, Bürokratie und ein anspruchsvolles wirtschaftliches Umfeld prägen den Alltag vieler Betriebe. Wer unter diesen Bedingungen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten einschränkt, belastet nicht nur Unternehmen, sondern auch die Menschen, die diese Arbeitsform bewusst nutzen.