Beitragsstufe | Beschäftigte | Beitrag |
---|---|---|
0 | ohne Betrieb | 12,60 € |
I | 0 - 3 | 25,00 € |
II | 4 - 10 | 35,60 € |
III | 11 - 20 | 59,70 € |
IV | 21 - 35 | 96,10 € |
V | 36 - 50 | 133,60 € |
VI | 51 - 100 | 151,60 € |
VII | 101 - 150 | 254,50 € |
VIII | 151 - 200 | 285,80 € |
IX | ab 201 | 303,50 € |
Unbeschadet einer Beitragsänderung nach § 6 der Satzung erhöhen sich die Mitgliedsbeiträge jährlich entsprechend der Veränderung des Deutschen Verbraucherpreisindex für alle privaten Haushalte, Basisjahr 2020, kaufmännisch gerundet auf 0,10 Euro. Die Erhöhung des Beitrages erfolgt prozentual entsprechend derjenigen Veränderung, die der Index zwischen dem 1.1. und dem 31.12. nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes genommen hat. Die entsprechende Beitragsanpassung erfolgt automatisch und ohne dass es einer besonderen Erklärung des Verbandes bedarf jeweils zum 1. Januar des Jahres.
Mitglieder sind verpflichtet, dem Verband wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen zu allen Tatbeständen, die für die Berechnung des Beitrages von Bedeutung sind.
Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen findet im Falle der Beendigung einer Mitgliedschaft nicht statt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder ist Hamburg.