Für Hotels, die im Hotelverzeichnis des Bundes berücksichtigt werden möchten, gibt es jetzt Klarheit bei den Nachhaltigkeitsanforderungen. Das Bundesverwaltungsamt hat die Abstimmung zur Anerkennung entsprechender Zertifikate abgeschlossen.
Künftig werden das EU-Umweltzeichen (EU Ecolabel) sowie folgende als gleichwertig eingestufte Zertifikate anerkannt:
Viabono plus
Austrian Ecolabel for Tourism
EarthCheck
Preferred by Nature
Für die Hotellerie besonders wichtig ist die Übergangsregelung: Bis zum Ende der Ratenperiode 2028/29 am 28. Februar 2029 werden auch die bislang anerkannten Zertifikate und Umweltmanagementsysteme weiterhin berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem GreenSign Level 4 und 5, Green Globe Certification, Certified Green Hotels, Green Key, Travelife Gold, EMAS und ISO 14001.
Hotels sollten daher prüfen, welches Zertifikat aktuell im eigenen Betrieb eingesetzt wird und wie dieses künftig im Hotelverzeichnis des Bundes berücksichtigt wird.
Auch Hotels ohne anerkanntes Zertifikat können berücksichtigt werden
Ein fehlendes anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat bedeutet während der Übergangsphase nicht automatisch den Ausschluss aus dem Hotelverzeichnis.
Hotels ohne entsprechendes Zertifikat können im elektronischen Ratenfindungssystem eRFP Angaben zu ihren Nachhaltigkeitsmaßnahmen machen. Auf Grundlage der dort beantworteten Fragen können Betriebe ebenfalls als nachhaltig eingestuft und weiterhin berücksichtigt werden.
Die entsprechenden Zertifikate werden im eRFP-System hinterlegt. Der Ratenfindungsprozess für 2027/28 soll Anfang September 2026 starten. Für interessierte Hotels lohnt es sich daher, die eigenen Angaben und Nachweise frühzeitig zu prüfen.
Korrektur beim Austrian Ecolabel
Das Umweltbundesamt hat außerdem eine fehlerhafte Angabe aus seiner ursprünglichen Veröffentlichung korrigiert. Als gleichwertig zum EU Ecolabel anerkannt wird das Austrian Ecolabel for Tourism und nicht die ursprünglich genannte „Hotel Carbon Measurement Initiative (HCMI)“.
Für Hotels bedeutet die neue Regelung vor allem mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig sollten Betriebe, die für das Hotelverzeichnis des Bundes relevant sind, jetzt prüfen, ob das eigene Nachhaltigkeitszertifikat künftig anerkannt wird oder ob im eRFP-System zusätzliche Angaben erforderlich sind.