Wer als Betrieb im Gastgewerbe in Hamburg zur WM 2026 ein Public Viewing im Außenbereich plant, muss mehrere Vorgaben gleichzeitig beachten. Entscheidend sind vor allem das Bundes-Immissionsschutzgesetz, die TA Lärm, das Hamburgische Lärmschutzgesetz, die Hamburger Sperrzeitverordnung und die Public-Viewing-Verordnung 2026.
Der Lärm wird nicht direkt an der Leinwand oder am Lautsprecher bewertet, sondern am nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnfenster. Maßgeblich ist dabei der Gebietstyp des Nachbargebäudes. In Wohn- und Mischgebieten gelten strengere Werte als in Gewerbegebieten. Besonders wichtig ist in Hamburg außerdem: Ab 21:00 Uhr dürfen Lautsprecher in Wohn- und Mischgebieten nur noch so eingesetzt werden, dass keine erhebliche Belästigung entsteht. Ab 22:00 Uhr gelten die Nachtwerte der TA Lärm.
Für WM-Spiele im Außenbereich bedeutet das: Spiele um 19:00 Uhr sind in der Regel unproblematischer, weil sie noch in den Tageszeitraum fallen. Bei Spielen um 21:00 Uhr kann eine Genehmigung erforderlich sein, da sie erst nach 23:00 Uhr enden. Spiele um 22:00 Uhr benötigen eine Genehmigung nach der Public-Viewing-Verordnung. Spiele um 0:00 Uhr sind im Außenbereich nur schwer genehmigungsfähig, Spiele um 3:00 Uhr sollten laut Leitfaden nur im Innenraum stattfinden.
In Hamburg ist zusätzlich die Sperrzeit zu beachten. Für Public Viewing im Freien beginnt sie um 24:00 Uhr. Das ist eine Besonderheit, denn sie beginnt nicht schon um 22:00 Uhr. Läuft ein Spiel über Mitternacht hinaus, kann neben der Lärmschutzgenehmigung auch eine Sperrzeit-Ausnahme notwendig werden.
Betriebe sollten ihren Antrag gut vorbereiten. Wichtig sind ein Lageplan, der Abstand zur nächsten Wohnbebauung, Angaben zur Lautsprecheranlage, die geplanten Betriebszeiten und konkrete Lärmschutzmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Pegelbegrenzer, eine gezielte Ausrichtung der Lautsprecher, reduzierte Lautstärke ab 21:00 Uhr und gegebenenfalls eine Schallprognose durch einen Akustikgutachter.
Wer gegen die Vorgaben verstößt, riskiert Bußgelder, behördliche Einschränkungen des Außenbetriebs oder weitere rechtliche Folgen. Der Leitfaden empfiehlt deshalb, frühzeitig das zuständige Bezirksamt einzubeziehen und offene Fragen vor dem ersten Spielabend zu klären.
Alle Details, Grenzwerte, Genehmigungswege und die vollständige Checkliste finden sich in der verlinkten PDF. Eine ausführlichere Version finden Mitglieder im Portal.