Aktuell erreichen mehrere Hotelbetriebe Schreiben der „Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH“ (VEA). Darin geht es um die sogenannte Lizenzierung von Urheberrechten. Nach aktuellem Kenntnisstand treten in diesem Zusammenhang auch das Inkassounternehmen „IP Collect“ sowie eine Münchner Anwaltskanzlei auf, die Betrieben entsprechende Lizenzierungen im Auftrag oder im Interesse ihrer Mandanten anbietet.
Der DEHOGA hatte bereits 2025 über ähnliche Vorgehensweisen informiert. Umso wichtiger ist es, entsprechende Schreiben aufmerksam zu prüfen und nicht vorschnell zu reagieren.
Betroffene Betriebe sollten solche Schreiben nicht ungeprüft beantworten und keine Zahlungen oder Vertragsabschlüsse vornehmen, ohne die Forderungen vorher rechtlich prüfen zu lassen.
Eine von verschiedenen Seiten beauftragte Kanzlei hat die VEA, IP Collect sowie die genannte Anwaltskanzlei bereits zu den Vorgehensweisen im Zusammenhang mit diesen Lizenzierungs- und Forderungsschreiben kontaktiert.
Nach den bislang vorliegenden Informationen wird empfohlen, geforderte Programmlizenzen oder Zahlungen nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung vorzunehmen. Sollten weitere Schreiben eingehen – insbesondere gerichtliche Schreiben wie Mahnbescheide, einstweilige Verfügungen oder Klagen – sollte zeitnah reagiert werden, jedoch erst nach rechtlicher Beratung.
Weitere Informationen für Mitglieder stellen wir im Mitgliederportal sowie in der oneDEHOGA App zur Verfügung.