WM 2026: Werbung rechtssicher planen!

Wer zur WM 2026 mit Aktionen, Angeboten oder Public Viewing wirbt, sollte die rechtlichen Grenzen kennen. Für Hotels und Gaststätten gelten klare Vorgaben zu Marken, Logos, Spielplänen, Social Media und Lizenzen, die Jens Borchardt unserer Partnerkanzlei Jacobsen + Confurius ausgearbeitet hat.
Fußball-Weltcup 2026 | Was müssen Betriebe bei Werbung beachten?
Fußball-Weltcup 2026 | Was müssen Betriebe bei Werbung beachten?

Die Fußball-WM 2026 ist ein kommerziell geschütztes Produkt der FIFA. Hotels und gastronomische Betriebe dürfen deshalb nicht ohne Weiteres mit offiziellen FIFA-Begriffen, Logos, Maskottchen, dem WM-Pokal oder geschützten Slogans wie FIFA World Cup™, World Cup™ oder WE ARE 26™ werben. Auch Gestaltungen, die nur den Eindruck einer offiziellen Verbindung zur FIFA erwecken, können unzulässig sein. Ein Hinweis wie „nicht offiziell mit der FIFA verbunden“ schützt nicht, wenn die Werbung insgesamt anders wirkt.

Erlaubt sind allgemeine Fußballbegriffe und eigene kreative Aktionen ohne FIFA-Bezug, etwa „Fußball-Abend“, „Anpfiff“ oder „Sommerfieber-Menü“. Auch sachliche Hinweise wie „Wir übertragen alle Spiele live“ sowie selbst gestaltete Spielpläne mit Datum, Uhrzeit und Paarung sind möglich. Nicht erlaubt sind dagegen Bezeichnungen wie „WM-Hotel“, „offizieller WM-Partner“, kopierte FIFA-Spielpläne, offizielle Logos, Maskottchen, Spielszenen, Highlights oder Screenshots aus Livestreams.

Beim Public Viewing kommt es darauf an, ob die Veranstaltung kommerziell ist. Ohne Eintritt, Mindestkonsum, erhöhte Eventpreise oder Sponsoring ist grundsätzlich keine FIFA-Lizenz erforderlich. Bei kommerziellem Public Viewing wird dagegen eine kostenpflichtige Lizenz benötigt. Unabhängig davon fallen bei öffentlichen Übertragungen GEMA-Gebühren an. Für MagentaTV-Spiele reicht ein privates Abo nicht aus; hierfür ist ein gewerbliches Abonnement oder eine gesonderte Vereinbarung nötig.

Wer gegen Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechte verstößt, riskiert Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen und die Vernichtung von Werbemitteln. Die PDF enthält die vollständigen Beispiele, Prüfpunkte und Hinweise für Hotels und Gaststätten.

Alle Details finden Sie in der verlinkten PDF. Mitglieder finden die ausführliche Version mit zusätzlichen Hinweisen und Tipps + Tricks im Mitgliederportal!

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